Die spezialisierte Kanzlei MEREBA für Medizinrecht verfügt über eine beeindruckende Erfahrung und Expertise, die es ihr ermöglichen, Leistungserbringer im Gesundheitswesen umfassend zu vertreten und zu beraten. Mit einer über 20-jährigen Tätigkeit in diesem Bereich haben sie zweifellos ein tiefgreifendes Verständnis für die rechtlichen Aspekte und Herausforderungen, mit denen Leistungserbringer konfrontiert sind.
Als überregionale Kanzlei sind sie in der Lage, Mandanten in verschiedenen Teilen des Landes zu vertreten und zu unterstützen. Ihre langjährige Präsenz in der Medizinrechtspraxis hat ihnen wertvolle Einblicke und Fachkenntnisse verschafft, um die vielfältigen Bedürfnisse ihrer Mandanten zu erfüllen.
Die Dienstleistungen dieser Kanzlei umfassen eine breite Palette von Rechtsbereichen, die für das Gesundheitswesen relevant sind. Dazu gehören beispielsweise das Vertragsrecht, in dem sie bei der Erstellung und Prüfung verschiedener Verträge behilflich sind, sowie das Haftungsrecht, wo sie ihre Mandanten in Haftungsfragen verteidigen oder Ansprüche durchsetzen.
Die Kanzlei hat auch umfangreiche Erfahrung in Fragen der medizinischen Ethik, Datenschutzbestimmungen und Compliance im Gesundheitswesen. Sie unterstützen Leistungserbringer bei ethischen Entscheidungen, helfen ihnen, die geltenden Vorschriften einzuhalten und bieten Unterstützung bei der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien.
Zusätzlich können sie ihre Mandanten in Angelegenheiten des Medizinprodukterechts beraten und bei Fragen des Berufsrechts unterstützen. Sie bieten auch ihre Expertise in der rechtlichen Beratung für medizinische Forschungseinrichtungen und Unternehmen an.
Die langjährige Tätigkeit dieser Kanzlei hat es ihnen ermöglicht, ein umfangreiches Netzwerk von medizinischen Fachkräften und anderen Experten im Gesundheitswesen aufzubauen. Durch die Kombination von juristischem Fachwissen und medizinischem Know-how bieten sie ihren Mandanten einen wertvollen Service.
Insgesamt ist diese spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht eine vertrauenswürdige Partnerin für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die ihnen dabei hilft, rechtliche Angelegenheiten zu verstehen, zu bewältigen und zu lösen.
Langjährige Erfahrung bringt viele Vorteile
Diese spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht hat sich über die letzten 20 Jahre einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Durch ihre überregionale Präsenz sind sie in der Lage, Leistungserbringer im Gesundheitswesen aus verschiedenen Regionen zu unterstützen. Ihre langjährige Erfahrung und Expertise ermöglichen es ihnen, eine Vielzahl von rechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitswesen zu behandeln.
Die Kanzlei vertritt und berät eine breite Palette von Leistungserbringern, darunter Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Sie verstehen die einzigartigen Herausforderungen, mit denen diese Einrichtungen konfrontiert sind, und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.
Ihre Dienstleistungen umfassen die Beratung zu verschiedenen Rechtsbereichen, darunter Vertragsrecht, Haftungsrecht, medizinische Ethik, Compliance, Datenschutz und mehr. Sie unterstützen ihre Mandanten bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, helfen bei Haftungsfragen und vertreten ihre Interessen in rechtlichen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus bieten sie Beratung zu ethischen Fragen im medizinischen Bereich und unterstützen ihre Mandanten bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften.
Die Kanzlei verfügt über fundierte Kenntnisse im Medizinprodukterecht und kann Leistungserbringern bei Fragen zur Zulassung, Kennzeichnung, Haftung und Vertrieb von medizinischen Geräten und Produkten helfen. Sie sind auch mit den Anforderungen des Berufsrechts vertraut und unterstützen medizinische Fachkräfte bei Fragen der Zulassung, Berufspflichten und anderen berufsrechtlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus bieten sie rechtliche Beratung für medizinische Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in der medizinischen Forschung tätig sind. Sie unterstützen ihre Mandanten bei der Einhaltung ethischer Richtlinien, Datenschutzbestimmungen und anderen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit klinischen Studien und medizinischer Forschung.
Mit ihrem umfangreichen Wissen, ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem engagierten Team von Rechtsanwälten bieten sie ihren Mandanten einen erstklassigen Service und setzen sich dafür ein, ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Diese spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht ist eine vertrauenswürdige Partnerin für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die rechtlichen Rat und Unterstützung suchen.
Publikationen
Wir geben unser Wissen weiter. In unseren Publikationen gehen wir ins Detail und setzen uns mit aktuellen Themen auseinander.
Interview zum Thema Praxisverkauf/Praxiskauf
RA RONALD OERTER, LL.M. OEC.
Ärztenachrichtendienst, März 2023 www.aend.de
Die Gewährleistungshaftung für zahnlabortechnische Mängel
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 9/2019, S. 88
Marketing in der Zahnarztpraxis
SCHMITZ, UDO; BÜLL, CHRISTOPHER F.; RIEDEL, RAINER
A. Brandl-Naceta /R.-R. Riedel/J.K. Mann (Hrsg.) Wirtschaftlich erfolgreich in der Zahnarztpraxis, Grundlagen der Betriebswirtschaft für Zahnärzte. Deutscher Ärzteverlag 2018
Beweiswert von unterzeichneten Aufklärungsformularen
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 1-2/2018, S. 78
Recht: Unzulässigkeit von Pauschalpreisvereinbarungen
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 9/2017, S. 78
Aushändigung von Aufklärungs-, Einwilligungs- und Patientenunterlagen
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 7-8/2017, S. 92
Die Informationspflicht über Behandlungsfehler
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 3/2017, S. 92
Probleme bei der Abrechnung der Entfernung von Zysten nach Nr. 56 BEMA
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 6/2016, S. 76
Bundessozialgericht: Quotierung bestätigt! Mindestquote eingeführt?
DR. CHRISTOPHER F. BÜLL
patho. Mitgliedermagazin Bundesverband deutscher Pathologen 03/16
Rechtliche Probleme bei der Abrechnung von oralimplantologischen Leistungen
RA DR. KLAUS VOLKER SCHILLER, RAIN SARAH UNNA, RA MANUEL PFEIFER
Impantologie-Journal 7-8/2015, S. 90
Marketing in der ambulanten Versorgung – Grundlagen der Betriebswirtschaft für Praxen und Kooperationen (3. Aufl.)
SCHMITZ, UDO; BÜLL, CHRISTOPHER F.; RIEDEL, RAINER
Riedel/Hansis/Schlesinger(Hrsg.) Wirtschaftlich erfolgreich in der ambulanten Versorgung, Deutscher Ärzte-Verlag 2013
Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte: Berufsrecht, Vergütung, Betriebswirtschaft, Steuern, Compliance, Haftung
DIRK ERRESTINK
C.H.BECK 2013, Mitherausgeber
Einziehung von Vertragsarztsitzen – Risiken bei Praxisabgaben ab 2013?
OERTER, RONALD; KREUL, KRISTINA
UroForum, Heft 04/April 2012
(Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte – Novellierung der MBO-Ä
SCHMITZ, UDO; KREUL, KRISTINA
UroForum, Heft 02/Februar 2012
Versorgungsstrukturgesetz: Das GKV-VStG – die wesentlichen Änderungen aus praktischer Sicht
SCHMITZ, UDO; NETZER-NAWROCKI, JULIANE
UroForum, Heft 01/Januar 2012
Die Vertragsarztzulassung – ein abschreibbares Wirtschaftsgut?
SCHMITZ, UDO
UroForum, Heft 06/Dezember 2011
Berufsausübungsgemeinschaft und Regelleistungsvolumen – Kooperationsgrad und RLV-Zuschlag
BÜLL, CHRISTOPHER F.
UroForum, Heft 05/Oktober 2011
Abrechnung in BAGs – Die tatsächliche Zusammenarbeit ist entscheidend!
BÜLL, CHRISTOPHER F.
Frauenarzt, Heft 09/September 2011
Die Personalakte – Ist sie nötig und was darf oder muss sie enthalten?
OERTER, RONALD
Frauenarzt, Heft 05/Mai 2011